@article{GregorioHertzBreilingTurneretal.2019, author = {Priscilla Greg{\´o}rio Hertz and Lisanne Breiling and Daniel Turner and Martin Rettenberger}, title = {Die Praxis der ambulanten Nachsorge f{\"u}r haftentlassene Sexualstraft{\"a}ter in Deutschland}, series = {Recht und Psychiatrie}, volume = {37.2019}, number = {3}, publisher = {Psychiatrie Verlag}, address = {K{\"o}ln}, pages = {157 -- 164}, year = {2019}, abstract = {Untersucht wird der 2016 geltende bundesweite Ist-Stand der extramuralen Versorgungsstrukturen, in denen die aus dem Justizvollzug entlassenen oder zu einer Bew{\"a}hrungsstrafe verurteilten Sexualstraft{\"a}ter betreut und (weiter-)behandelt werden. Es werden 47 Einrichtungen ermittelt und zu folgenden Themen befragt: Merkmale ihrer Einrichtung, behandelte Personen, verwendete Behandlungstechniken, Anwendung standardisierter diagnostischer und kriminalprognostischer Verfahren und Qualit{\"a}tsmanagement. 55,5 \% der Einrichtungen wiesen keine institutionell-r{\"a}umliche Anbindung an eine Justizvollzugsanstalt, Universit{\"a}tsklinik oder Allgemeinpsychiatrie auf. Von den 2063 Klienten mit mindestens einem Face-to-Face-Kontakt waren der {\"u}berwiegende Anteil (68,5 \%) Sexualstraft{\"a}ter, gefolgt von Gewaltstraft{\"a}tern (26,5 \%). Die Einrichtungen orientierten sich bei der therapeutischen Arbeit mehrheitlich am Risk-Need-Responsivity-Modell und dem Good-Lives-Modell. Kognitiv-behaviorale Therapiemethoden werden am h{\"a}ufigsten von den Einrichtungen eingesetzt (45,7 \%). Ein Teil der Einrichtungen (24,2 \%) gaben an, keine Eingangsdiagnostik zu verwenden. Kriminalprognostische Instrumente werden von 78,8 \% der Einrichtungen eingesetzt. Abschlie{\"s}end werden M{\"o}glichkeiten und Grenzen ambulanter Nachsorge von Sexualstraft{\"a}tern diskutiert.}, language = {de} }