TY - RPRT U1 - Forschungsbericht T1 - Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen N2 - Verletzte einer Straftat können in bestimmten Fällen eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Dargelegt werden die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen zu können und Möglichkeiten zur Beantragung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Der Ablauf der psychosozialen Prozessbegleitung wird vor, während und nach dem gerichtlichen Prozess beschrieben und die wichtigsten Aufgaben des bzw. der psychosozialen Prozessbegleiter/-in erläutert. Die Anforderungen an die Qualifikation bzw. Kompetenzen, die eine in der psychosozialen Prozessbegleitung tätige Person bzw. Institution in Niedersachsen erfüllen muss, werden erörtert und dabei die überregionale Vernetzung gesondert beschrieben. Abschließend werden Kriterien zur Gewährleistung der Qualität des Angebots besprochen, wobei sowohl qualitative als auch quantitative Erhebungen zur Qualitätssicherung vorgeschrieben sind. KW - Verbrechensopfer KW - Opferhilfe KW - Strafverfahren KW - Psychosoziale Prozessbegleitung KW - Psychosoziale Betreuung KW - Standardisierung Y2 - 2017 SP - 22 Seiten S1 - 22 Seiten PB - Niedersächsisches Justizministerium CY - Hannover ET - 2. Auflage ER -