@techreport{HartensteinPhilippHinzetal.2022, author = {Sven Hartenstein and Aaron Philipp and Sylvette Hinz and Maja Meischner-Al-Mousawi}, title = {R{\"u}ckf{\"a}lligkeit nach Entlassung aus Jugendstrafe}, institution = {Kriminologischer Dienst des Freistaates Sachsen}, address = {Leipzig}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-2270}, pages = {7 S.}, year = {2022}, abstract = {Der Jugendstrafvollzug kann auf verschiedenen Ebenen (z. B. situatives Verhalten, gefestigte Bindungen, Legalbew{\"a}hrung) Einfluss auf das inhaftierte Klientel nehmen. Untersucht wird mit Hilfe der Eintragungen im Bundeszentralregister die R{\"u}ckfallrate von N = 875 Jugendstrafgefangenen (JSG), die ab 2011 in der s{\"a}chsischen Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen inhaftiert und zwischen 2013 und 2018 entlassen worden sind. Insgesamt werden bei einem dreij{\"a}hrigen Beobachtungszeitraum nach Entlassung ca. 70 \% der JSG erneut verurteilt. Folgende Faktoren deuten auf h{\"o}here R{\"u}ckfallraten und/oder schnelleren R{\"u}ckfall hin: (1) Entlassung zum Strafende (statt zur Bew{\"a}hrung), (2) j{\"u}ngeres Alter, (3) Suchtmittelproblematik, (4) h{\"o}her eingesch{\"a}tztes R{\"u}ckfallrisiko durch den Sozialdienst bzw. den Jugendlichen selbst und (5) Ablehnung und Abbruch von Behandlungsma{\"s}nahmen. Einschl{\"a}gig r{\"u}ckf{\"a}llig werden Straft{\"a}ter insbesondere bei materiellen Delikten (z. B. Diebstahl, Betrug). Das Vorhandensein eines Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz wirkt sich nicht pr{\"a}ventiv auf einen R{\"u}ckfall aus. Es wird darauf hingewiesen, dass – vom Jugendstrafvollzug unabh{\"a}ngige – Drittvariablen auf die R{\"u}ckf{\"a}lligkeit der JSG Einfluss nehmen.}, language = {de} }